Nachdem der Bund beschlossen hat, die besondere Lage per 1. April 2022 aufzuheben, entfällt u. a. die Isolationspflicht sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. In der Spitalregion Fürstenland Toggenburg gilt jedoch wie in vielen anderen Spitälern die Maskenpflicht bis auf Weiteres wie bisher für alle Personen über 12 Jahren in allen Bereichen, in denen sich Patientinnen und Patienten aufhalten.