Leistungsauftrag

Der Kanton St. Gallen sorgt für die stationäre Versorgung im Akutspitalbereich und damit dafür, dass die Gesundheitsversorgung flächendeckend sichergestellt ist. Dazu gewährleistet das Kantonsspital St. Gallen die spezialisierte und überregionale Zentrumsversorgung, während die fünf Regionalspitäler die wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung sicherstellen. Die sechs kantonalen Akutspitäler sind in vier rechtlich selbstständigen Spitalverbunden zusammengefasst. Die Spitalregion 1, Kantonsspital St. Gallen, umfasst das Kantonsspital. Spitalregion 2, Rheintal Werdenberg Sarganserland, schliesst die Spitäler Altstätten und Grabs ein. Das Spital Uznach stellt die Grundversorgung in der Spitalregion 3, Spitalregion Linth, sicher. Die Spitalregion 4 schliesslich, die Spitalregion Fürstenland Toggenburg, stellt mit dem Spital Wil die spitalmedizinische Versorgung in den Regionen Fürstenland und Toggenburg sicher. Regierung und Parlament des Kantons St. Gallen erteilen den vier Spitalunternehmen jedes Jahr einen Leistungsauftrag. Dieser umfasst den Auftrag für die medizinische Grundversorgung im Einzugsgebiet sowie den Bildungsauftrag einschliesslich Lehr-, Weiter- und Ausbildungsstellen im Gesundheitswesen.