Rechtliche Informationen
Als unsere Patientin oder unser Patient haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten. Diese sind unter anderem im Gesundheitsgesetz des Kantons St.Gallen festgehalten. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die wichtigsten Themen.
Patientendossier
Im Patientendossier (Krankengeschichte) werden sämtliche Angaben und Unterlagen über Ihre Krankheit oder Ihren Unfall aufbewahrt. Darunter fallen beispielsweise Untersuchungen, Laborbefunde, Operationsberichte oder die Pflegedokumentation. Auf Ihren Wunsch können Sie Einsicht in das Patientendossier nehmen. Die Aufbewahrungsfrist für das Spital beträgt 10 Jahre ab der letzten Eintragung. Sie oder eine vertretungsberechtigte Person können schriftlich die Herausgabe des Patientendossiers nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist verlangen.
Datenschutz
Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Das Spitalpersonal ist an die Schweigepflicht gegenüber unbefugten Dritten gebunden. Als Dritte gelten grundsätzlich alle Personen, die an Ihrer Behandlung nicht unmittelbar beteiligt sind. Nachbehandelnden Ärzten ausserhalb unseres Spitals sowie Pflegeeinrichtungen stellen wir die für Ihre Behandlung relevanten medizinischen Informationen zur Verfügung. Wenn Sie dies nicht wünschen, teilen Sie dies Ihrem behandelnden Arzt bitte mit. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erhalten auch die involvierten Sozialversicherungen administrative und medizinische Daten.
Recht auf Information
Ihr Arzt ist verpflichtet, Sie über Ihren Gesundheitszustand, den voraussichtlichen Heilungsprozess und über Therapiemassnahmen zu informieren. Ebenfalls wird er Sie über Risiken und Nebenwirkungen dieser Behandlungen aufklären. Stellen Sie Fragen, wenn Sie Inhalte nicht verstehen oder zusätzliche Informationen wünschen.
Die Informationspflicht entfällt nur dann, wenn unverzügliches Handeln notwendig ist. In diesem Fall wird die Information nachgeholt.
Einwilligungserklärung
Ohne Ihre Einwilligung geht nichts. Nach einer ausführlichen und verständlichen Aufklärung entscheiden Sie oder Ihre gesetzlichen Vertreter, ob Sie sich einer bestimmten Behandlung oder einem Eingriff unterziehen wollen. Für gewisse Untersuchungen und Behandlungen wird Ihr schriftliches Einverständnis eingeholt.
Einzig bei unmittelbarer Lebensgefahr kann auch ohne Einwilligung eine Behandlung vorgenommen werden.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Sie festhalten, welche Massnahmen in Situationen getroffen werden sollen, in denen Sie Ihren Willen nicht mehr selber äussern können. Das Gesetz sieht vor, dass die Entscheidungsgewalt über medizinische Massnahmen auf die Angehörigen übergeht, wenn ein Patient nicht mehr urteilsfähig ist. Liegt eine Patientenverfügung vor, gilt sie an erster Stelle. Sie können im Rahmen eines Aufnahmegesprächs nach einer Patientenverfügung und einer Stellvertreterregelung gefragt werden. Falls Sie eine Patientenverfügung besitzen, bitten wir Sie, diese mitzubringen oder Ihren Arzt über den Aufbewahrungsort zu informieren.
Falls Sie eine Patientenverfügung erstellen möchten, finden Sie hier eine Vorlage mit den entsprechenden Informationen. Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen der Verfügung wünschen, vermitteln wir Ihnen gerne Kontakt zu einer Fachperson unserer Ethischen Beratung.
Auskünfte an Angehörige
Ohne Ihr Einverständnis dürfen Ärzte Ihrer Familie und Ihren Freunden keine umfassenden Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand geben. Dies dient der Wahrung Ihres Persönlichkeitsrechts.
Erfassung von Daten im Krebsregister
Informationen aus der Krankengeschichte von Krebspatienten können helfen, mehr über Erfolge und Misserfolge in der Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krebs zu verstehen. Das Krebsregister St.Gallen-Appenzell hat die Aufgabe, bevölkerungsbezogene Daten für die Krebsbekämpfung bereitzustellen und Studien durchzuführen, die der Krebsbekämpfung dienen. Dazu erfasst das Krebsregister systematisch Informationen über Tumorerkrankungen in der Bevölkerung und wertet sie anonymisiert und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen aus. Die Daten stammen aus verschiedenen Quellen, unter anderem auch von Spitälern. Für die korrekte Zuordnung der Informationen sind personenbezogene Individualdaten (Name, Vorname, Geschlecht) notwendig. Sie haben das Recht, die Weitergabe Ihrer Daten zu untersagen. Wenn Sie nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, dies dem behandelnden Arzt mitzuteilen.
Würde und Respekt
Dem Schutz Ihrer Würde wird in unseren Spitälern hohe Beachtung geschenkt. Körperliche, verbale und psychische Übergriffe werden nicht toleriert und konsequent verfolgt - das gilt für Mitarbeitende, Patienten sowie Besucher gleichermassen. Körperliche Kontakte zwischen Behandelnden und Patienten sind im Spitalalltag unumgänglich und wichtig, um eine patientengerechte Versorgung zu gewährleisten. Sollten Sie jedoch während Ihres Spitalaufenthalts unerwünschte, zu Behandlungszwecken nicht notwendige Kontakte oder Annäherungen erfahren, bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden. Das gilt auch für Angehörige und Mitpatienten, die entsprechende Beobachtungen machen.
Im Verdachtsfall steht Ihnen während der Bürozeiten die Meldestelle unter der Telefonnummer 071 914 64 14 zur Verfügung. Oder sprechen Sie direkt mit einer/ einem Mitarbeitenden Ihres Vertrauens. Ihre Meldung wird in jedem Fall vertraulich behandelt. Für schriftliche Meldungen benutzen Sie bitte das Patientenfeedbackformular «Ihre Meinung ist uns wichtig!». Schweigen Sie nicht.
Was Ihr Arzt wissen sollte
Reden ist Teil einer Behandlung. Es ist wichtig, dass Sie sich ihrem Arzt ausführlich und vollständig mitteilen, damit er Ihre Anliegen möglichst gut erfassen und Sie entsprechend behandeln kann. Sprechen Sie auch Unangenehmes oder Peinliches an, da es medizinisch oder pflegerisch von Bedeutung sein könnte. Informieren Sie Ihren Arzt über Allergien, an denen Sie leiden oder über Medikamente, die Sie nicht vertragen. Schildern Sie Beobachtungen, die Sie nach oder während Ihrer Behandlung an Ihnen machen, so genau wie möglich.
T 071 914 61 11
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