Angehörige
Eine oder einer Ihrer Angehörigen ist im Spital Wil hospitalisiert und Sie interessieren sich für deren oder dessen Rechte und Pflichten sowie für Ihre Möglichkeiten als Angehöriger. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die wichtigsten Themen.
Ohne das Einverständnis eines Patienten dürfen Ärzte keine umfassenden Auskünfte über dessen Gesundheitszustand an Familie und Freunde geben. Dies dient der Wahrung des Persönlichkeitsrechts jedes Patienten. Werden Sie uns vom Patienten als Bezugsperson genannt, haben Sie jedoch das Recht, telefonische oder direkte Auskünfte zu erhalten.
Das gastronomische Angebot im Spital Wil steht Ihnen als Besucher offen. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich mit einem Patienten bei einem leckeren Menü, einem guten Kaffee oder Süssgebäck zu treffen.
Verpflegung auf der Bettenstation
Für Begleitpersonen kann auf der Bettenstation Essen bestellt werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Pflegefachperson der Station.
In besonderen Fällen können Angehörige (z. B. Eltern von Kindern, Angehörige von Schwerkranken oder Babys von hospitalisierten Müttern) im Spital übernachten. Für detailliertere Auskünfte und Preisangaben erkundigen Sie sich bitte beim Pflegefachpersonal.
In einer Patientenverfügung kann festgehalten werden, welche Massnahmen in Situationen getroffen werden sollen, in denen ein Patient seinen Willen nicht mehr selber äussern kann. Das Gesetz sieht vor, dass die Entscheidungsgewalt über medizinische Massnahmen auf seine Angehörigen übergeht, wenn ein Patient nicht mehr urteilsfähig ist. Liegt eine Patientenverfügung vor, gilt sie an erster Stelle. Patienten können im Rahmen eines Aufnahmegesprächs nach einer Patientenverfügung und einer Stellvertreterregelung gefragt werden. Falls Ihr Angehöriger eine Patientenverfügung besitzt, wird er gebeten, diese mitzubringen oder seinen Arzt über den Aufbewahrungsort zu informieren.
Gerne vermitteln wir zum Thema Patientenverfügung Kontakt zu Fachpersonen.
T 071 914 61 11
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