Diplom-Anerkennung
Die SRFT verlangt grundsätzlich von allen ausländischen Abschlüssen eine Anerkennung. Je nach Berufsfeld sind verschiedene Stellen für die Anerkennung eines Abschlusses zuständig:
Pflege: Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist für die offizielle Anerkennung von Pflegeberufen zuständig.
Ärzte: Das Bundesamt für Gesundheit prüft ausländische Hochschulabschlüsse und Weiterbildungstitel der universitären Medizinalberufe. Dabei stützt es sich auf die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie auf die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Ausländische Doktortitel: Der kantonsärztliche Dienst erteilt die Bewilligungen zur Führung eines Doktortitels.
Abteilung Personal
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Zusammen mit den anderen Spitalverbunden im Kanton St.Gallen sind wir als Great Place to Work zertifiziert.