Diplom-Anerkennung

Die SRFT verlangt grundsätzlich von allen ausländischen Abschlüssen eine Anerkennung. Je nach Berufsfeld sind verschiedene Stellen für die Anerkennung eines Abschlusses zuständig:

  • Pflege: Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist für die offizielle Anerkennung von Pflegeberufen zuständig.

  • Ärzte: Das Bundesamt für Gesundheit prüft ausländische Hochschulabschlüsse und Weiterbildungstitel der universitären Medizinalberufe. Dabei stützt es sich auf die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie auf die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

  • Ausländische Doktortitel: Der kantonsärztliche Dienst erteilt die Bewilligungen zur Führung eines Doktortitels.