Leben in der Schweiz
Es gilt einige Formalitäten zu erledigen und Fragen zu klären, wenn Sie zum ersten Mal in der Schweiz arbeiten wollen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Melden Sie sich innerhalb von acht Tagen beim Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde, wenn Ihr Arbeitseinsatz in der Schweiz länger als drei Monate dauert. Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Reisepass
- Kopie des Arbeitsvertrages
- gegebenfalls Heiratsurkunde / Geburtsurkunde der Kinder
- Mietvertrag, falls vorhanden
- Passfoto
Das Einwohneramt leitet Ihre Anmeldung ans Amt für Migration weiter, welches einen Ausländerausweis ausstellt.
Die Mietpreise in der Schweiz sind je nach Kanton und Region stark unterschiedlich. Freie Wohnräume sind auf Immobilienportalen ausgeschrieben.
Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind im internationalen Vergleich hoch. Diese werden durch das hohe Lohnniveau und die tiefen Steuern wieder ausgeglichen. Über ungefähre Haushaltskosten und obligatorische Ausgaben informieren Sie sich über den folgenden Link.
Die Verkehrsinfrastruktur in der Schweiz ist gut ausgebaut. Sie gelangen mit dem Privatauto sowie dem öffentlichen Verkehr zügig und bequem an den Arbeitsort.
Führerausweis: Ein gültiger ausländischer Führerausweis darf in der Schweiz während höchstens 12 Monaten verwendet werden. Ein Gesuch um Erteilung eines Schweizer Führerausweises kann beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt gestellt werden.
Öffentlicher Verkehr: In den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, Glarus und im Fürstentum Liechtenstein gilt der Tarifverbund OSTWIND. Er bietet ein einfaches Zonentarif-System für Fahrten innerhalb des Verbundes mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Personen mit Wohnsitz oder steuerrechtlichem Aufenthalt in der Schweiz sind steuerpflichtig. Ausländische Personen, die keine Niederlassungsbewilligung besitzen, sich aber in der Schweiz aufhalten und erwerbstätig sind, bezahlen Quellensteuern. Dieser Steuer wird direkt vom Einkommen abgezogen und dem kantonalen Steueramt überwiesen. Ab einem jährlichen Bruttolohn von CHF 120'000.- ist in jedem Fall eine Steuererklärung auszufüllen. Informationen sind beim Steueramt der Wohngemeinde erhältlich.
Abteilung Personal
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