Besuche in den Spitälern Wattwil und Wil wieder möglich

Ab Freitag 19. Juni sind in den Spitälern Wattwil und Wil wieder Patientenbesuche möglich, dann endet das kantonale Besuchsverbot. Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitenden müssen jedoch bestimmte Regeln berücksichtigt werden.

Um die Ausbreitung des Corona-Virus nach wie vor einzudämmen und damit sowohl Patienten als auch Personal zu schützen, hat die Spitalregion Fürstenland Toggenburg verschiedenen Schutzmassnahmen im Bereich der Patientenbesuche definiert. Die grundsätzlichen Verhaltensregeln wie Abstand halten, Körperkontakt vermeiden oder Hände waschen sind selbstverständlich auch in den Spitälern zentrale Elemente. «Allerdings ist es in vielen Patientenzimmern nicht möglich, bei Besuchen den geforderten Abstand einzuhalten. Daher gilt für Besucher in unseren Spitälern in diesen Fällen eine Maskenpflicht», sagt René Fiechter, CEO der Spitalregion Fürstenland Toggenburg. Zudem dürfen sich höchstens zwei Besucher gleichzeitig in einem Patientenzimmer aufhalten und die Besuchsdauer ist auf 30 Minuten begrenzt. Ausnahmen gibt es für palliative Patienten, Partner von Wöchnerinnen und die Begleitung von Kindern.

Für die Umsetzung dieser Massnahmen werden die Besucherinnen und Besucher gebeten, den Haupteingang zu benutzen und sich zwingend am Empfang zu melden. Dort erhalten eine Schutzmaske, die sie im Patientenzimmer tragen müssen. Zudem werden sie gebeten, ein Formular mit ihren Kontaktdaten sowie Fragen zu ihrem Gesundheitszustand auszufüllen. «Es dürfen nur jene Personen Patienten besuchen, die keine Symptome aufweisen, die für eine Infektion mit dem Corona-Virus sprechen könnten», so René Fiechter. Die Hinterlegung der Kontaktdaten ihrerseits ermöglicht es, im Falle einer Corona-Virus-Infektion die Ansteckungskette nachvollziehen zu können. Die Formulare werden nach drei Wochen vernichtet. Es erfolgt keine weitere Bearbeitung dieser Daten.

Darüber hinaus gibt es weitere Empfehlungen. So sollen Patientinnen und Patienten möglichst nur bei längeren Spitalaufenthalten besucht werden, d.h. erst ab einer Aufenthaltsdauer von vier Tagen. Ausserdem sollen die Besuche auf die engsten Bezugspersonen beschränkt werden. Weitere Informationen zu den aktuellen Besuchsregeln finden Sie unter www.srft.ch