Einschränkung Angebot aufgehoben

Ab Montag 27. April stehen die Spitäler Wattwil und Wil wieder mit dem gesamten Angebot zur Verfügung. Mit diversen Massnahmen werden Patienten geschützt.

Über einen Monat lang durften die Spitäler auf Anordnung des Bundes nur noch medizinisch dringliche Eingriffe und Behandlungen durchführen. Ab Montag 27. April ist diese Einschränkung aufgehoben. In den Spitälern Wattwil und Wil stehen den Patientinnen und Patienten wieder die gesamten medizinischen und therapeutischen Angebote aller Fachbereiche sowohl ambulant als auch stationär zur Verfügung. Einzige Ausnahme sind Gruppentherapien und Veranstaltungen im Bereich des Kurswesens. «Wir sind froh, über diesen Entscheid des Bundesrates. Viele Patientinnen und Patienten mussten in den vergangenen Wochen auf ihre Behandlung oder ihre Therapie warten», so René Fiechter, CEO der Spitalregion Fürstenland Toggenburg (SRFT).

Räumliche Trennung

Ganz zum Normalbetrieb zurückkehren werden die beiden Spitäler aber nicht. Neben dem gewohnten Spitalbetrieb werden in der Spitalregion Fürstenland Toggenburg nach wie vor Patientinnen und Patienten mit einer Corona-Virus-Infektion oder dem Verdacht auf eine Infektion behandelt. Landesweite Massnahmen zur Minimierung der Ausbreitung des Virus gelten nach wie vor. Die SRFT hat ihrerseits diverse Vorkehrungen, um sowohl die Patientinnen und Patienten als auch die Mitarbeitenden möglichst vor einer Ansteckung zu schützen. Neben den Hygienemassnahmen ist die räumliche Trennung der verschiedenen Patienten dabei ein wichtiges Element des Schutzkonzepts. So werden bei der Prä-Triage am zentralen Eingang sämtliche Patienten auf Symptome geprüft und zu ihrem allgemeinen Gesundheitszustand befragt. Im Anschluss werden die unterschiedlichen Patientenströme je nach Bestimmungsort voneinander getrennt durch die Spitäler gelenkt. Patienten mit bestätigter Corona-Virus-Infektion oder einem Verdacht auf eine solche, werden in speziell dafür eingerichteten, räumlich getrennten Isolationsbereichen behandelt bzw. hospitalisiert.

Hygieneregeln und Masken

Ausserdem gelten auch im Spital die Abstands- und Hygieneregeln. Wo sich die Abstandsregeln aufgrund der Behandlung nicht einhalten lassen, tragen die Mitarbeitenden mit Patientenkontakt eine Schutzmaske, um die Patienten zu schützen. Auch Patientinnen und Patienten werden bei Zutritt zum Spital mit einer Maske ausgestattet. In den Isolationsbereichen wird mit weiteren Schutzmaterialien gearbeitet. Zudem gilt weiterhin das Besuchsverbot in den Spitälern, so dass sich mit wenigen Ausnahmen nur Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende im Spital aufhalten.

Auch bereit für einen weiteren Anstieg

Dank dieser Massnahmen ist die SRFT gut vorbereitet, sowohl Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wie auch alle anderen Patienten behandeln zu können. In den vergangenen Wochen blieb die Anzahl der Corona-Virus-Patientinnen und -Patienten in den beiden Spitälern auf erfreulich tiefem Niveau. «In Anbetracht der ungewissen Entwicklung, ist die SRFT aber auch darauf vorbereitet, bei einem raschen Anstieg der Zahl der Erkrankten rasch wieder die benötigten Kapazitäten zur Verfügung zu stellen», sagt René Fiechter.