Die neue Spitalfinanzierung seit 2012, der medizinische Fortschritt und die damit verbundene Spezialisierung der medizinischen Leistungserbringung, die vorgeschriebene Verschiebung von stationärer zu ambulanter Versorgung, die demographische Entwicklung sowie die zunehmend anspruchsvoller werdende Rekrutierung von Fachkräften zwingen die Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen St.Galler Spitäler zu konkreten Überlegungen und Massnahmen bezüglich der Strukturen in allen vier Spitalverbunden. Zwar wurden bereits seit Jahren laufend Massnahmen ergriffen. Dazu zählen unter anderem die Bildung von Netzwerken, die Konzentration von Geburtshilfe-Abteilungen, die Bildung von Einkaufsgemeinschaften sowie die Verschlankung der Führungsorganisation. Das alleine reicht allerdings aus medizinischer und finanzieller Sicht nicht mehr. Aus medizinischer Sicht droht ohne weiterführende Massnahmen ein nicht zu verantwortender Qualitätsverlust, aus finanzieller Sicht drohen künftig strukturelle Defizite von jährlich 70 Millionen Franken. Dieses gefährdet langfristig die medizinische Versorgung im Kanton St.Gallen.
Vorschläge der Regierung unterbreitet
Der Verwaltungsrat der Spitalverbunde des Kantons St.Gallen hat im November 2017 die Regierung erstmals über die finanzielle Entwicklung der Spitäler informiert. Seither hat er in den vergangenen Monaten aus unternehmerischer Sicht ein mögliches Massnahmenpaket erarbeitet und der Regierung am 15. Mai 2018 plangemäss vorgestellt. Er schlägt eine medizinische Leistungskonzentration in den Spitalverbunden vor. Die stationäre Leistungserbringung würde künftig an einem Standort pro Spitalverbund angeboten, konkret an den Spitälern St.Gallen, Grabs, Linth (Uznach) und Wil. Auch in Zukunft würden so 99% der St.Galler Bevölkerung innerhalb von 30 Minuten ein Spital mit Notfall- und stationärer medizinischer Versorgung erreichen. Die Ziele dieses Grobkonzeptes sind die Konzentration, der Abbau von teuren Doppelspurigkeiten, die Erhöhung der Fallzahlen und eine weitere Qualitätssteigerung zum Wohl der Patientinnen und Patienten.
Der Verwaltungsrat schlägt den politischen Instanzen zudem vor, das Leistungsangebot an den fünf Spitalstandorten Altstätten, Walenstadt, Wattwil, Flawil und Rorschach neu zu konzipieren. Sie könnten nach Möglichkeit die ambulante Gesundheitsversorgung in Kooperation mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten anbieten oder teilweise einer anderen Nutzung zugeführt werden.
Entscheidungshoheit bei der Politik
Der unternehmerische Vorschlag liegt in Form eines Grobkonzeptes «Leistungs- und Strukturentwicklung» des Verwaltungsrates jetzt bei der St.Galler Regierung. Sie hat beschlossen, die Entscheidungsgrundlage zu erweitern und zu vertiefen. Ein Lenkungsausschuss aus Regierung und Verwaltungsrat soll die unternehmerische Sicht mit einer gesundheitspolitischen und finanzpolitischen Sicht zusammenführen.
Der Lenkungsausschuss wird vor den Sommerferien das nächste Mal informieren.
Das Grobkonzept «Leistungs- und Strukturentwicklung» finden Sie hier.