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Leistungsauftrag
Das Amt für Gesundheitsversorgung des Kantons ist zuständig für die Spitalplanung und die Belange der Spitalfinanzierung. Es erarbeitet die Grundlagen, anhand derer die Regierung und das Parlament über das Leistungsangebot zur Sicherstellung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung sowie Art und Umfang der Finanzierung entscheiden.
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