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Geburtseinleitung
Meist kann der spontane Beginn regelmässiger Wehentätigkeit in Ruhe abgewartet werden. In Ausnahmefällen ist es notwendig, die Geburt vor dem errechneten Termin einzuleiten. Gründe dafür können eine mütterliche Erkrankung (Diabetes, Nierenerkrankung), eine Gefahrensituation für das Kind (Wachstumsretardierung, Rhesusunverträglichkeit) oder ein vorzeitiger Blasensprung sein. Auch bei Überschreitung des Geburtstermins kann eine Einleitung sinnvoll sein, insbesondere wenn der Termin schon 7 bis 10 Tage überschritten wurde. Die Geburt wird unter stationärer Überwachung eingeleitet.
Für eine Geburtseinleitung stehen der geburtshilflichen Medizin verschiedene Medikamente zur Verfügung. Über die Art des Präparates und dessen Verabreichung werden unsere Gynäkologinnen und Gynäkologen in jeder Situation individuell entscheiden.
Dammschnitt
Ein Dammschnitt wird nicht routinemässig angelegt. Ob ein Dammschnitt notwendig wird, kann der Arzt oder die Hebamme erst kurz vor Austritt des kindlichen Köpfchens entscheiden. Der Dammschnitt wird oft in örtlicher Betäubung angelegt. Er verkürzt die für das Kind belastende und für die Frau schmerzhafte Pressphase.
Saugglocke und Zange
Gefahrensituationen für das Kind erfordern gelegentlich die rasche Beendigung der Geburt. Sind die Geburtswege bereits ausreichend erweitert, lässt sich das Kind mittels Saugglocke oder Zange gebären. Diese Methoden können auch bei Geburtsstillstand, Wehenschwäche oder mütterlicher Erschöpfung eingesetzt werden.
Kaiserschnitt
Ist eine normale vaginale Geburt durch die Scheide auch mit Hilfe von Saugglocke oder Zange nicht möglich oder besteht eine Gefahrensituation für Mutter und Kind, wird ein Kaiserschnitt erforderlich. Dies ist heute bei rund 20 % aller Geburten der Fall. Der Kaiserschnitt erfolgt meistens in Regionalbetäubung. Die Operation dauert in der Regel weniger als eine Stunde.
Der geplante Kaiserschnitt ist insgesamt nicht risikoreicher als die Normalgeburt. In Notsituationen sind die Risiken des Kaiserschnittes etwas höher, stehen aber in keinem Verhältnis zur Gefahr für Mutter und Kind, wenn man in einer geburtshilflichen Gefahrensituation auf ihn verzichten würde.
Beckenendlage (Steisslage)
Rund 5 % der Kinder befinden sich zum Geburtstermin in Beckenendlage, das heisst, sie werden nicht mit dem Kopf sondern mit dem Gesäss voran geboren. Die Geburt aus Beckenendlage gilt als Risikogeburt. Aus Sicherheitsgründen wird in dieser Situation, besonders bei Erstgebärenden, häufig zum Kaiserschnitt geraten.
