Tipps für den Arbeitgeber

Am besten sammelt der oder die direkte Vorgesetze Beobachtungen, protokolliert diese und führt mit dem Betroffenen ein erstes Gespräch. Auch wenn es unangenehm ist, lohnt es sich, Vermutungen möglichst bald und direkt anzusprechen. In diesem Gespräch sollten die Bedingungen des Arbeitgebers für die Zukunft, die entsprechenden Konsequenzen bei Nichteinhalten und die möglichen internen (Sozialdienst) wie externen Hilfsangebote (Suchtfachstellen, stationäre Therapieangebote wie die Alkoholkurzzeittherapie PSA im Spital Wattwil) bekannt gegeben werden. Ein Folgegespräch bringt die Auswertung und das weitere Vorgehen. Konsequenz ist nun wichtig.

Die Vorstellung, dass ein abhängiger Mensch von sich aus motiviert sein muss für eine Therapie, stimmt nur bedingt. Oft schon konnte durch den „Druck“ des Arbeitgebers ein Ausstieg geschafft werden!

Während einer Behandlung ist es sinnvoll, wenn Sie als Arbeitgeber in Form eines Arbeitgebergespräches miteinbezogen werden. Während der Alkoholkurzzeittherapie PSA im Spital Wattwil nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und laden Sie ein, die Situation mit dem oder der Betroffenen und mit uns zu besprechen und, wenn gewünscht, zusammen mit uns einen Zusatzvertrag für die Zeit nach der Therapie aufzusetzen.

 

Rufen Sie uns bei Fragen an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin: Tel: 071 987 32 50 werktags von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr oder kontaktieren Sie uns per Mail.

 

Burn-out-Syndrom und Alkohol